|
Forschung und Lehre ... ... Software im Schul- und Ausbildungsbereich
Hier einige Erläuterungen zum Software Academic Bereich.
Schulsoftware:
Produkte, die als vollwertige Versionen der Originalsoftware zum deutlich ermäßigten Preis für bezugsberechtigte Personen/Institutionen aus Forschung & Lehre angeboten werden.
Diese Produkte können nur gegen Vorlage entsprechender Schulnachweise bezogen werden, und jeglicher kommerzieller Einsatz ist untersagt!
Bezugsberechtigte Personen und Einrichtungen:
Grundsätzlich sind Schüler, Lehrer, Dozenten und Studenten und folgende gelisteten Bildungseinrichtungen innerhalb von Forschung & Lehre zum Bezug berechtigt:
Allgemeinbildende Schulen (also Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien usw.), berufsbildende Schulen, Volkshochschulen, gemeinnützige Bildungsträger,
Universitäten, Fachhochschulen, Deutsche Angestellten Akademie DAA, Deutsche Angestellten Gewerkschaft DAG, Industrie und Handelskammer IHK,
arbeitsamtsgeförderte Maßnahmen durch Maßnahmenträger (AFG, SGBIII), Berufsbildungsgesetz (BAFÖG), gewerbliche Seminaranbieter, firmeninterne Ausbildung.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bezugsbedingungen von Hersteller zu Hersteller erheblich abweichen. Überprüfen Sie vor jeder Bestellung, ob Ihr Institut bezugsberechtigt ist.
Schulnachweise:
Als Schulnachweise gelten bei Bestellungen durch Schulen/Instituten oder Bildungseinrichtungen eine Kopie der Originalbestellung der Bildungseinrichtung oder der Beschaffungstelle mit Briefkopf,
einem jeweiligen gültigen Schulstempel und der Unterschrift des Bestellers. Bei Lehrern, Schülern, Studenten, Dozenten müssen zu jeder Bestellung Unterlagen
wie Lehrer-, Schüler- bzw. Studentenausweis (Immatrikulationsbescheinigung) oder eine schriftliche Bescheinigung der Schule/des Instituts, in dem der Besuch bzw.
eine Lehrtätigkeit des Bestellers durch die Bildungseinrichtung bestätigt wird, vorgelegt werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Future-X Team
|